München

AGB

1. Geltungsbereich

1.1.    Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen/„AGB“) der inlingua Sprachschule U.u.C. Bernau GmbH, inlingua Firmendienst U.u.C.Bernau GmbH und inlingua Sprachschule staatl. anerkannte Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe München gemeinnützige Gesellschaft mbH, Sendlinger-Tor-Platz 6, 80336 München (nachfolgend „inlingua München“ genannt) gelten als verbindliche Grundlage für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend auch „Nutzer“ oder „Kunde“ genannt), die Angebote von inlingua München in Anspruch nehmen.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.3. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.

2. Vertragsschluss

2.1. Soweit nicht im Rahmen besonderer Angebote abweichend geregelt, stellen die Angebote von inlingua München im Internet sowie die Unterrichtsverträge ein verbindliches Angebot an den Kunden dar, den Vertrag mit inlingua München zu schließen. Der Kunde kann das Angebot durch seine Bestellung annehmen. Bei der Bestellung im Internet kommt der Vertrag mit Absendung der Bestellung des Kunden an inlingua München zustande.

2.2. Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass inlingua München mit der Dienstleistung bereits bei Vertragsabschluss vor Ablauf einer eventuellen Widerrufsfrist beginnt.

2.3. Im Übrigen erfolgt der Vertragsschluss durch Unterzeichnung eines von inlingua München zur Verfügung gestellten Unterrichtsvertrages, der ebenfalls ausschließlich unter Geltung dieser AGB abgeschlossen wird.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen per Fax, E-Mail oder online abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie inlingua München (Sendlinger-Tor-Platz 6, 80336 München, Fax: 089 2609920, E-Mail: info@inlingua-muenchen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), zurückzuzahlen.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 1 BGB nur für Verbraucher und nicht für Unternehmer.

Im Übrigen besteht das o. g. Widerrufsrecht für Verbraucher nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und im Rahmen sog. Fernabsatzverträge, d. h. von Verträgen, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (§ 312c Abs. 1 BGB).

Muster-Widerrufsformular
An
inlingua München
Sendlinger-Tor-Platz 6
80336 München
Fax: +49 89 2609920
E-Mail: info@inlingua-muenchen.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Nichtzutreffendes bitte streichen.

4. Preisangaben und Zahlungsbedingungen

4.1. Für die jeweiligen Dienstleistungen und/oder Produkte gelten die jeweils angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

4.2. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise. inlingua München ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 21a UStG), so dass keine Ausweisung der Mehrwertsteuer erfolgt.

4.3. Die Zahlung im Onlineshop kann durch Banklastschrift oder per Kreditkarte, vorort bei inlingua München durch Überweisung, per Banklastschrift, ec, Kreditkarte oder bar erfolgen.


5. Besondere Bedingungen

5.1. Allgemeines

I) Eine Unterrichtsstunde/Unterrichtseinheit (UE) hat 45 Minuten.

II) inlingua München haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Lern- und Unterrichtserfolges. Die von inlingua München gemachten Vorgaben bezüglich benötigter UE zum Erreichen eines Unterrichtszieles beruhen auf langjährigen Erfahrungen und können im Einzelfall von tatsächlichen Erfordernissen abweichen.

III) Für ausgefallene Unterrichtseinheiten (UE) oder Programme bietet inlingua München Ersatzunterrichtseinheiten bzw. Ersatzprogramme an. Ist dies im Einzelfall nicht möglich,
verpflichtet sich inlingua München neben unverzüglicher Benachrichtigung des Kunden zur Rückvergütung ggf. gezahlter und nicht durchgeführter UE nach jeweiligem Programmabschluss.

IV) Ein Anspruch auf die Unterrichtung durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Ein Wechsel der Lehrkraft kann Bestandteil der inlingua Methode sein und berechtigt den Kunden weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag.  

V) Kommt der von der Schule angebotene Lehrgang nicht zustande, so erhält der Unterzeichner alle bereits einbezahlten Gebühren zurück. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche des Unterzeichners an die Schule.

VI) Organisatorische Angelegenheiten können nur mit der Kundenbetreuung im Sekretariat vereinbart werden, nicht mit der Lehrkraft.

VII) Jeder Wohnungswechsel ist der Kundenbetreuung im Sekretariat unverzüglich mitzuteilen.

VIII) inlingua München kann jederzeit Präsenzkurse in Hybridkurse oder Onlinekurse umwandeln und umgekehrt, je nach Wunsch der angemeldeten Teilnehmer bezüglich der Kursform.


5.2. Besondere Bedingungen für Gruppenunterricht außer Deutsch als Fremdsprache  

5.2.1   Die Verpflichtung gilt für wenigstens vier Monate. Beginnt der Lehrgang innerhalb eines Kalendermonats, so verlängert sich die Vertragszeit entsprechend um den angebrochenen Monat. Wird das Vertragsverhältnis vom Teilnehmer nicht unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende des Monats gekündigt, so setzt es sich fort. Für diesen Fall gilt, dass das Vertragsverhältnis unter Einhaltung von einer Monatsfrist jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann. Die Kündigung muss der Schule bis spätestens zum dritten Werktag des betreffenden Monats schriftlich zugegangen sein.

5.2.2.  Der Kunde verpflichtet sich, unaufgefordert die für den belegten Unterricht anfallenden Gebühren mindestens einen Monat im Voraus zu bezahlen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der Abnahme der Unterrichtsstunden seitens des Schülers. Die vereinbarten Zahlungen sind auch bei Unterbrechung des Unterrichts zu leisten.

5.2.3.  Ersatz für versäumte bzw. ohne Verschulden der Schule ausgefallene Unterrichtsstunden erfolgt nicht. Dies gilt auch insbesondere für Ausfall durch Feiertage, öffentliche Veranstaltungen, Faschingsdienstag, 24. und 31. Dezember.

5.2.4.  Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Kurse aufzulösen, miteinander zu vereinen, Teilnehmer aus einem Kurs in einen anderen zu überweisen.

5.2.5.  Die Gebühren können während der Laufzeit des Vertrags erhöht werden. Auf eine Erhöhung wird wenigstens vier Wochen vorher durch Aushang hingewiesen.

5.3. Besondere Bedingungen Gruppenkurse Deutsch als Fremdsprache

5.3.1.  Die Mindestlaufzeit des Kurses ist 1 Monat.

5.3.2   Wurde im Voraus eine bestimmte Kursdauer festgelegt, ist diese verbindlich. Sie kann in begründeten Fällen unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ablauf eines Monats vorzeuitig gekündigt werden. Der Kurs kann jederzeit verlängert werden, jedoch besteht in diesem Fall kein Anspruch auf einen freien Kursplatz.

5.3.3.  Bei fortlaufenden Kursen: Der Kurs läuft monatlich für eine unbestimmte Zeit. Beginnt die Kursteilnahme innerhalb eines Kalendermonats, so verlängert sich die Vertragszeit entsprechend um die Zeit bis zum 15./1. des ersten Monats. Die monatliche Kursgebühr ist immer zum 15./1. eines Kalendermonats fällig, die des „Teilmonats“ vor Kursbeginn. Wird das Vertragsverhältnis vom Teilnehmer nicht unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende/zum 15. des Monats gekündigt, so setzt es sich fort. Entsprechend besteht auch ein Anspruch auf einen freien Kursplatz

5.3.4.  Jede Kündigung muss der Schule schriftlich zugegangen sein. Für die Kündigung ist ausschließlich das Sekretariat zuständig, nicht die Lehrkraft. Ersatz für versäumte bzw. ohne Verschulden der Schule ausgefallene Unterrichtsstunden erfolgt nicht. Dies gilt auch insbesondere für Ausfall durch Krankheit, Feiertage, öffentliche Veranstaltungen, sowie 24. und 31. Dezember.

5.3.5.  Der Kunde verpflichtet sich, unaufgefordert die anfallenden Kursgebühren mindestens einen Monat im Voraus zu bezahlen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der Abnahme der Unterrichtsstunden seitens des Schülers. Die vereinbarten Zahlungen sind auch bei Unterbrechung des Unterrichts zu leisten.

5.3.6.  Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Kurse aufzulösen, zusammenzulegen oder Teilnehmer aus einem Kurs in einen anderen zu überweisen.

5.3.7.  Die Gebühren können während der Laufzeit des Vertrags erhöht werden. Auf eine Erhöhung wird wenigstens vier Wochen vorher durch Aushang hingewiesen.


5.4. Besondere Bedingungen für Intensiv-Clubs/CIP/MIP/etc.

5.4.1.    Die Bezahlung der Kursgebühren erfolgt vor Kursbeginn.

5.4.2.    Ersatz für versäumte bzw. ohne Verschulden der Schule ausgefallene Unterrichtsstunden erfolgt nicht.

5.4.3.    Läuft das Programm als Privatunterricht gelten zusätzlich die nachfolgenden Bedingungen für Privatunterricht.

5.4.4.    Eine Stornierung des gebuchten Programms ist nur schriftlich möglich. Erfolgt die Stornierung bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn, werden 50% der Kursgebühr rückerstattet. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.


5.5.  Besondere Bedingungen für Privatunterricht

5.5.1. Die Bezahlung der Kursgebühren erfolgt vor Kursbeginn.

5.5.2. Vom Teilnehmer nicht abgenommene Unterrichtsstunden werden nicht erstattet.

5.5.3.    Die Unterrichtsstunden sind innerhalb eines Jahres ab Kursbeginn abzunehmen.

5.5.4.    Sollte der Teilnehmer an der Abnahme einer Unterrichtsstunde verhindert sein, so kann eine Verlegung oder Absage der Stunde bis 13 Uhr des vorausgehenden Werktags erfolgen. für Montag am Freitag bis 13 Uhr. Ansprechpartner hierfür ist das inlingua Büro (planung@inlingua-muenchen.de), nicht der Lehrer.

5.5.5.    Bei der Kursform Virtual Classroom übernimmt inlingua München keine Haftung für technische Probleme auf Seiten des Teilnehmers.

5.6. Besondere Bedingungen für Firmenunterricht/geschlossene Gruppen

5.6.1    Sollten die Teilnehmer an der Abnahme einer Unterrichtsstunde verhindert sein, so kann eine Absage der Stunde schriftlich bis 13:00 Uhr des vorausgehenden Werktags erfolgen (für Montag am Freitag 13:00 Uhr). Die Unterrichtsstunden werden in diesem Falle nicht berechnet. Ansprechpartner hierfür ist Ihr inlingua Firmenservice, firmendienst@inlingua-muenchen.de, nicht der Lehrer.

5.6.2    Sollten die Teilnehmer an der Abnahme eines Intensivtermins (ab 4 aufeinander folgenden Unterrichtseinheiten) verhindert sein, so kann eine Absage des Termins schriftlich bis 13:00 Uhr zwei Werktage zuvor erfolgen (für Montag am Donnerstag 13:00 Uhr). Die Unterrichtsstunden werden in diesem Falle nicht berechnet. Ansprechpartner hierfür ist Ihr inlingua Firmenservice, firmendienst@inlingua-muenchen.de, nicht der Lehrer.  

5.6.3    Nicht abgenommene Unterrichtsstunden werden nicht erstattet.

5.6.4    Die Rechnungsstellung erfolgt vor Kursbeginn; zahlbar innerhalb von 21 Tagen netto.

5.6.5    Die Dienstleistung beginnt mit Vertragsabschluss. Ein Vertragsrücktritt ist möglich und bedarf der schriftlichen Kündigung. Die Stornogebühr beträgt ab 3 Wochen vor Kursbeginn 30 % der Kursgebühr, ab 2 Wochen vor Kursbeginn 40 % der Kursgebühr, ab 1 Woche vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr und ab 2 Tagen vor Kursbeginn 80 % der Kursgebühr. Ab dem Tag des Kursbeginns ist der volle Rechnungsbetrag abzugelten.

5.6.6    Die Einstufung ist bei Buchung eines Kurses kostenlos. Wird kein Kurs gebucht, fallen für die Herausgabe von Einstufungsergebnissen 19,90 Euro pro Teilnehmer an.

5.6.7    Sollte der Vertrag länger als 6 Monate ruhen, so ist inlingua München berechtigt, im Falle einer Tarifänderung eine Preisanpassung durchzuführen.

5.6.8    Bei der Kursform Virtual Classroom übernimmt inlingua München keine Haftung für technische Probleme auf Seiten des Teilnehmers.

5.7. Besondere Bedingungen für Sprachprüfungen

5.7.1. Die Anmeldung ist verbindlich.

5.7.2.   Bei Nichtantritt der Prüfung wird die Prüfungsgebühr fällig und verfällt.

5.7.3.    Im Krankheitsfall muss bis spätestens 1 Tage nach der Prüfung ein ärztliches Attest bei inlingua vorliegen. Die Prüfungsgebühr wird in diesem Fall abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 € gut geschrieben.

5.7.4.    Bitte beachten Sie: Die Korrekturen von telc Prüfungen dauern in der Regel ca. 4-6  Wochen. Wir informieren Sie, sobald die Ergebnisse vorliegen.

5.7.5. Für die besonderen Bedingungen der telc GmbH sehen Sie bitte das Ende des Dokuments.


6. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zu internen (kurs-) organisatorischen und verwaltungstechnischen Zwecken der inlingua Sprachschule U.u.C. Bernau GmbH, der inlingua Firmendienst U.u.C. Bernau GmbH und/oder der inlingua Berufsfachschule gemeinnützige GmbH, die eine organisatorische Einheit bilden, gespeichert werden. Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter www.inlingua-muenchen.de/datenschutzerklaerung/ zu finden.

7. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht

7.1. Erfüllungsort ist München.

7.2. Gerichtsstand ist, soweit vereinbar, München.

7.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Rechts über den internationalen Warenkauf (CISG).


8. Schlussbestimmungen

8.1. Im Falle von Streitigkeiten über die Bedeutung oder Auslegung einer Bestimmung einer übersetzten Version dieser AGB ist im Zweifel die deutsche Version maßgeblich.

8.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

8.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Grundsatz des Vorrangs der Individualabrede (§ 305b BGB) gilt gegenüber Verbrauchern vorrangig.

8.4. Stand: Oktober 2019, ergänzt um die Bedingungen der telc GmbH (unten) am 05.06.20

 

9. Einverständnis zu AGB und Prüfungsordnung von telc

9.1. Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit der Feststellung meiner Identität am Prüfungstag, den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Prüfungsordnung der telc gGmbH einverstanden. Insbesondere kenne ich die folgenden Regeln:

1. Prüfungsmaterialien

Alle Prüfungsmaterialien sind Eigentum der telc gGmbH. Das Kopieren und Weitergeben der Prüfung oder Teilen der Prüfung sind streng verboten (z. B. Texte, Bilder, Audios, …). Prüfungsmaterialien dürfen nur während der vereinbarten Prüfung benutzt werden. Kopien für eine spätere Nutzung sind verboten. Informationen zu Aufgaben und Lösungen dürfen auch mündlich nicht verbreitet werden.

2. Selbstständig arbeiten

Zusammenarbeit mit anderen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern ist nicht gestattet. Hilfsmittel zu nutzen ist verboten. Hilfsmittel sind Zettel, Mobiltelefone und sämtliche Geräte mit Speicher- oder Fotofunktion. Daher werden alle elektronischen Geräte außerhalb des Prüfungsraums sicher abgelegt. Nimmt eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer dennoch ein Mobiltelefon oder ein anderes Gerät in den Prüfungsraum mit, gilt das immer als Täuschung und führt zum Ausschluss von der Prüfung.

Auf den Tischen sind nur die Aufgabenhefte, Antwortbogen, Stifte, Radiergummis, Bleistiftspitzer und gestempeltes Notizpapier erlaubt. Armbanduhren müssen auf den Tisch gelegt werden. Der Ausweis muss während der gesamten Prüfung offen auf dem Tisch liegen.

3. Was passiert bei Täuschung?

Wer täuscht, wird von der gesamten Prüfung ausgeschlossen.

Die Prüfung wird nicht ausgewertet. Man bekommt kein Zertifikat.

Als Täuschung gilt auch, wenn erst bei der Auswertung in der telc-Zentrale festgestellt wird, dass die Antworten mehrerer Teilnehmer übereinstimmen.

Unter folgendem Link finde ich die gesamten telc Geschäftsbedingungen bzw. die gesamte telc Prüfungsordnung zum Nachlesen:

https://www.telc.net/fileadmin/user_upload/Informationsmaterial/AGB_DE_09_2021.pdf (deutsche Version)

https://www.telc.net/fileadmin/user_upload/Informationsmaterial/AGB_EN_09_2021.pdf (englische Version)